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Die Befreiung von der Hunde­steuer

Was ist die Hunde­steuer?

Für Hunde muss man Geld an die Stadt bezahlen.
Dieses Geld nennt man: Hunde­steuer.
Hunde­steuern muss man
fast überall in Deutschland bezahlen.
Auch in Fulda.

Die Stadt Fulda sagt:
Wir wollen nicht zu viele Hunde in Fulda haben.
Zu viele Hunde machen nämlich Arbeit für die Stadt.
Und diese Arbeit kostet Geld.
Deshalb muss man Hunde­steuern bezahlen.

So gibt es mit Steuern weniger Hunde in Fulda als ohne Steuern.
Die Menschen in Fulda überlegen nämlich:
Möchte ich wirklich einen Hund haben?
Für den Hund muss ich Hunde­steuern bezahlen.

Wann muss man keine Hunde­steuer zahlen?

Für manche Hunde muss man keine Hunde­steuern bezahlen.
Dafür muss man die Hunde von der Hunde­steuer befreien lassen.
Das heißt:
Die Befreiung von der Hunde­steuer.

Man kann nur besondere Hunde von der Steuer befreien lassen.
Diese Hunde nennt man: Assistenz­hunde.
Assistenz­hunde helfen den Menschen.

Assistenz­hunde sind zum Beispiel:

  • Hunde von blinden Menschen.
    Diese Hunde nennt man: Blinden­hunde.
    Blinde Menschen haben in ihrem Schwer­behinderten­ausweis
    das Merk­zeichen Bl.

  • Hunde von tauben Menschen.
    Taube Menschen haben in ihrem Schwer­behinderten­ausweis
    das Merk­zeichen Gl.

  • Oder Hunde von hilflosen Personen
    Hilflose Personen heißt:
    Diese Menschen haben in ihrem Schwer­behinderten­ausweis
    das Merk­zeichen aG.
    Das Merk­zeichen aG heißt:
    Dieser Mensch hat eine schwere Geh­behinderung.
    Geh­behinderung heißt:
    Der Mensch kann nicht gut gehen.
    Oder das Merk­zeichen H.Das Merk­zeichen H heißt:
    Dieser Mensch braucht Hilfe im täglichen Leben.
    Oder das Merk­zeichen B.Das Merk­zeichen B heißt:
    Dieser Mensch braucht eine Begleit­person.

    Auf dem Schwer­behinderten­ausweis
    muss nur eins von diesen Merk­zeichen stehen.

    Auf Ihrem Schwer­behinderten­ausweis
    stehen vorne und hinten Merk­zeichen.
    Für die Befreiung von der Hunde­steuer
    sind nur die Merk­zeichen vorne wichtig.

Wichtig!

Wichtig

Nicht jeder Assistenz­hund
kann von der Hunde­steuer befreit werden.
Ein Assistenz­hund muss nämlich drei wichtige Dinge erfüllen:

  1. Ein Assistenz­hund darf kein gefährlicher Hund sein.
    Das heißt:
    Es gibt eine Liste.
    Auf dieser Liste stehen gefährliche Hunde­rassen.
    Hunde von dieser Liste
    können nicht von der Hunde­steuer befreit werden.
  2. Ein Assistenz­hund muss für seine Aufgaben geeignet sein.
    Das heißt:
    Der Assistenz­hund hat eine Ausbildung.
    Zum Beispiel als Blinden­hund.
  3. Ein Assistenz­hund muss
    nach den Vorgaben vom Tier­schutz gehalten werden.
    Das heißt:
    Der Besitzer kümmert sich gut um den Hund.
    Der Hund darf zum Beispiel nicht zu dünn sein.
    Oder zu dick.

Wie bekommen Sie die Befreiung von der Hunde­steuer?

Melden Sie sich bei der Stadt.
Die Abteilung heißt:
Steuern und Beteiligungen.
Diese Abteilung gehört zur Stadt­kämmerei.
Die Stadt­kämmerei ist zuständig für das Geld von der Stadt Fulda.Die Adresse steht unten auf der Internet­seite.

Büro mit Arbeiter

Die Mitarbeiter von der Stadt
helfen Ihnen bei der Befreiung von der Hunde­steuer.

Welche Dokumente brauchen Sie für die Befreiung von der Hunde­steuer?

Sie brauchen 2 Dokumente:

  1. Einen schriftlichen formlosen Antrag
    Das heißt:
    Sie schreiben einen Brief.
    Schreiben Sie in den Brief:
    • Wie Sie heißen.
    • Welche Behinderung Sie haben.
    • Welchen Hund Sie haben.
    • Warum Ihr Hund ein Assistenz­hund ist.
      Das heißt:
      Sie müssen erklären:
      Ihr Hund ist ein Assistenz­hund.
      Ihr Hund ist zum Beispiel ein Blinden­führ­hund.

2. Ihren Schwer­behinderten­ausweis.

Wichtig

Wichtig!

Der Schwer­behinderten­ausweis muss gültig sein.
Und der Schwer­behinderten­ausweis
muss aus Hessen sein.

Haben Sie Fragen zu der Befreiung von der Hunde­steuer?

Frage

Dann können Sie sich
bei der Abteilung Steuern und Beteiligungen melden.

  • Telefon

    Sie können anrufen:
    Die Telefon­nummer ist:
    06 61 – 102 12 16

  • E-Mail

    Sie können eine E-Mail schreiben:
    Die E-Mail-Adresse ist:
    steuern@fulda.de

  • Sie können zur Sprech­stunde gehen.
    Stadtschloss Fulda
    Eingang: E-1 Zimmer: E 018
    Schlossstraße 1
    36037 Fulda

Öffnungs­zeiten:
Montag bis Freitag
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Barriere­freiheit:
Die Stadt­kämmerei ist im Stadt­schloss von Fulda.
Die Stadt­kämmerei hat keinen barriere­freien Eingang.
Haben Sie einen Termin
mit einem Mitarbeiter von der Stadt­kämmerei?
Melden Sie sich im Bürger­büro.
Das Bürger­büro hat einen barriere­freien Eingang.
Dann kommt ein Mitarbeiter von der Stadt­kämmerei in das Bürger­büro.