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Status­wechsel Haupt­wohnung

Hier können Sie das Formular Status­wechsel herunter­laden:

Informationen in Leichter Sprache zum Formular Status­wechsel

Das Formular Status­wechsel hat 3 Seiten.
Sie müssen alle 3 Seiten ausfüllen.
Seite 1 und 3 sind gleich.
Seite 1 und 2 müssen Sie im Bürger­büro abgeben.
Seite 3 müssen Sie behalten.

Das ist Seite 1 vom Formular:

Das ist Seite 2 vom Formular:

Das ist Seite 3 vom Formular:

Das steht in diesen Informationen:

1. Wofür brauchen Sie dieses Formular?

Sie haben Ihre Haupt­wohnung in Fulda.
Haupt­wohnung heißt:Hier lebt ein Mensch die meiste Zeit. Der Mensch geht von dieser Wohnung
zum Beispiel zur Arbeit.
Und Sie haben eine Neben­wohnung in Fulda.
Neben­wohnung heißt:
Sie haben noch eine Wohnung zusätzlich zu der Haupt­wohnung.
Zum Beispiel eine Ferien­wohnung.

Status­wechsel
Jetzt möchten Sie die meiste Zeit in Ihrer Neben­wohnung wohnen?
Dann müssen Sie die Neben­wohnung zur Haupt­wohnung machen.
Dafür müssen Sie einen Status­wechsel machen.
So weiß die Stadt Fulda:Das ist Ihr Haupt­wohn­sitz.
Da wohnen Sie die meiste Zeit.

2. Wie füllen Sie das Formular aus?

Sie können das Formular am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.
Und dann müssen Sie mit dem Formular in das Bürger­büro gehen.
Sie müssen Ihren Status­wechsel im Bürger­büro machen.

Sie können das Formular auch zuerst ausdrucken.
Dann können Sie das Formular ausfüllen.
Und dann müssen Sie mit dem Formular
in das Bürger­büro gehen.
Sie müssen Ihren Status­wechsel im Bürger­büro machen.
Seite 1 und 2 vom Formular müssen Sie im Bürger­büro abgeben.
Seite 3 vom Formular müssen Sie mit zum Bürger­büro nehmen.
Dann wird Seite 3 von einem Mitarbeiter im Bürger­büro unterschrieben.
Dann nehmen Sie Seite 3 wieder mit.

Haben Sie keinen eigenen Computer?
Oder können Sie nicht gut lesen oder schreiben?

Sie können das Formular auch im Bürger­büro aus­füllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürger­büro dabei.

3. Was schreiben Sie in das Formular?

Sie möchten ihre Haupt­wohnung in eine Neben­wohnung ändern
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an:
Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung
einer einzigen Wohnung oder Hauptwohnung.

Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:

  • Ihren Nach­namen
  • Haben Sie Ihren Nach­namen geändert?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Geburts­namen auf.
  • Haben Sie einen Künstler­namen?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Künstler­namen auf.
  • Haben Sie einen Ordens­namen?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Ordens­namen auf.
  • Haben Sie einen Doktor­titel?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Doktor­titel auf.
  • Ihren Vor­namen
  • Haben Sie mehrere Vor­namen?
    Dann schreiben Sie alle Vor­namen auf.
    Und unterstreichen Sie Ihren Ruf­namen.
  • Ihr Geburts­datum
  • Ihren Geburts­ort

Sind Sie im Aus­land geboren?
Dann schreiben Sie auch den Staat von Ihrem Geburts­ort auf.

Weitere Informationen über Sie
Kreuzen Sie an:

  • Ihr Geschlecht
    M heißt männlich.
    W heißt weiblich.
  • Ihren Familien­stand
    LD heißt ledig.
    VH heißt verheiratet.
    VW heißt verwitwet.
    GS heißt geschieden.
    LP heißt Lebens­partnerschaft.
    LV heißt Lebens­partner verstorben
    LA heißt Lebens­partnerschaft aufgehoben
    FU heißt unbekannt

Schreiben Sie in das Formular:

  • Das Datum von Ihrem Familien­stand.
    Zum Beispiel das Datum von Ihrer Hochzeit.
    Oder an dem Datum wurde die Lebens­partnerschaft eingetragen.
  • Den Ort von Ihrer Hochzeit
  • Oder an dem Ort wurde die Lebens­partnerschaft eingetragen.

Sind Sie verwitwet?
Dann tragen Sie den Namen von Ihrem toten Ehe­partner ein.
Und das Todes­datum.

Haben Sie vor dem 1. Januar 1958 geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familien­buch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Haben Sie im Ausland geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familien­buch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Haben Sie Kinder?
Ist eins oder mehrere der Kinder minderjährig?
Minderjährige Kinder sind jünger als 18 Jahre.
Dann schreiben Sie die Anzahl der Kinder auf.

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Eine öffentlich-rechtliche Religions­gesellschaft
ist in Deutschland anerkannt.
Das heißt:
Man darf in Deutschland
zu dieser Religions­gesellschaft gehören.
Öffentlich-rechtliche Religions­gemeinschaften sind zum Beispiel:

  • die katholische Kirche
  • die evangelische Kirche
  • Jüdische Gemeinden

Gehören Sie zu einer öffentlich-rechtlichen Religions­gesellschaft?

  • Ja.
    Dann kreuzen Sie ja an.
    Und tragen Sie den Namen der Religions­gesellschaft ein.
  • Nein.
    Dann kreuzen Sie nein an.

Gehört Ihr Ehe­partner oder Lebens­partner
zur einer öffentlich-rechtlichen Religions­gesellschaft?

  • Ja.
    Dann kreuzen Sie ja an.
    Und tragen Sie den Namen der Religions­gesellschaft ein.
  • Nein.
    Dann kreuzen Sie nein an.

Staatsangehörigkeit
Schreiben Sie in das Formular Ihre Staats­angehörigkeit
Haben Sie mehrere Staats­angehörigkeiten?
Tragen Sie alle Staats­angehörigkeiten ein.

Informationen zu Ihrer neuen Wohnung
Schreiben Sie in das Formular:

  • Das Einzugs­datum in der neuen Wohnung
  • Die Adresse von der neuen Wohnung

Kreuzen Sie an:
Die neue Wohnung war bisher:

  • Ihre Haupt­wohnung
    Dann kreuzen Sie HW an.
  • Oder Ihre Neben­wohnung
    Dann kreuzen Sie NW an.

Behalten Sie die Wohnung?
Kreuzen Sie ja an.
Oder Kreuzen Sie nein an.

Die neue Wohnung wird:

  • die neue Haupt­wohnung
    Dann kreuzen Sie HW an.
  • Oder die neue Neben­wohnung
    Dann kreuzen Sie NW an.

Schreiben Sie dann die gleichen Informationen
zu Ihrer bisherigen Wohnung in das Formular.

Haben Sie noch weitere Wohnungen in Deutschland?
Dann schreiben Sie auch die Informationen
zu diesen Wohnungen in das Formular.

Personal­ausweis und Reise­pass
Schreiben Sie in das Formular:

  • Die Serien­nummer vom Ausweis oder Pass
  • Diese Behörde hat den
    Ausweis oder Pass ausgestellt
    Das heißt:
    In dieser Stadt haben Sie
    den Ausweis oder Pass bekommen.
  • Das Ausstellungs­datum vom Ausweis oder Pass
  • Bis wann der Ausweis oder Pass noch gültig ist

Lohn­steuer­karte
Dann schreiben Sie in das Formular:
Sind Sie verheiratet?
Und leben Sie von Ihrem Ehe­partner dauerhaft getrennt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Haben Sie eine Lohn­steuer­karte?

  • Ja.
    Dann kreuzen Sie ja an.
    Dann schreiben Sie Ihre Lohn­steuer­klasse auf.
    Die Lohn­steuer­klasse sagt:
    So viel Lohn­steuer müssen Sie bezahlen.
    Haben Sie noch weitere Lohn­steuer­karten?
    Schreiben Sie die Anzahl der weiteren Lohn­steuer­karten auf.
  • Nein.
    Dann kreuzen Sie nein an.

Hat Ihr Ehe­partner oder Lebens­partner eine Lohn­steuerkarte?

  • Ja.
    Dann kreuzen Sie ja an.
    Dann schreiben Sie Ihre Lohn­steuer­klasse auf.
    Die Lohn­steuer­klasse sagt:
    So viel Lohn­steuer müssen Sie bezahlen.

Haben Sie noch weitere Lohn­steuer­karten?
Schreiben Sie die Anzahl der weiteren Lohn­steuer­karten auf.

  • Nein.
    Dann kreuzen Sie nein an.

Auskunfts­sperre
Erklärungen zur Auskunfts­sperre finden Sie hier:
Erklärungen Auskunfts­sperre

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie beim Bürger­büro an.
Die Telefon­nummer vom Bürger­büro ist:
06 61 – 102 13 44

Sind Sie vor dem 1. September 1939 geboren?
Und sind Sie ein Flüchtling?
Oder ein Vertriebener?
Dann tragen Sie Ihre Adresse am 1. September 1939 ein.

Seite 2 vom Formular
Haben Sie alles auf Seite 1 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 2 vom Formular ausfüllen.

Haben Sie einen Ehe­partner?
Und zieht Ihr Ehe­partner nicht in die neue Wohnung?
Oder ist Ihr Ehe­partner schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen
über Ihren Ehe­partner in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • Hat Ihr Ehe­partner einen Doktor­titel?
    Dann schreiben Sie den Titel in das Formular.
  • das Geburts­datum
  • die Adresse

Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht das minderjährige Kind nicht mit in die neue Wohnung?
Oder ist das minderjährige Kind
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen von dem Kind in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • das Geburts­datum

Ist das Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Achtung!
Haben Sie mehrere minderjährige Kinder?
Und ziehen diese minderjährigen Kinder
nicht mit in die neue Wohnung?
Oder sind die minderjährigen Kinder
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann müssen Sie die Information für alle Kinder eintragen.

Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht ein gesetzlicher Vertreter vom Kind nicht mit in die Wohnung?
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet Dinge.
Ein gesetzlicher Vertreter entscheidet zum Beispiel:
Wo ein Mensch wohnen darf.
Die gesetzlichen Vertreter von einem Kind
sind meistens die Eltern.
Der gesetzliche Vertreter
kann aber auch das Jugend­amt sein.
Dann kreuzen Sie an:

Ist der gesetzliche Vertreter

  • der Vater vom Kind
  • die Mutter vom Kind
  • ein Betreuer oder eine Betreuerin
    Ist das Jugendamt der gesetzliche Betreuer vom Kind?
    Oder ein Verein?
    Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.

Dann schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktor­titel?
    Dann schreiben Sie den Titel in das Formular.
  • das Geburts­datum

die Adresse

Achtung!
Sind Vater und Mutter beide gesetzliche Vertreter vom Kind?
Dann müssen die Informationen
von beiden eingetragen werden.

Haben Sie einen gesetzlichen Vertreter?
Dann kreuzen Sie an:
Ist der gesetzliche Vertreter

  • Ihr Vater
  • Ihre Mutter
  • ein Betreuer oder eine Betreuerin
    Ist ein Verein Ihr gesetzlicher Betreuer?
    Dann kreuzen Sie auch Betreuer oder Betreuerin an.

Dann schreiben Sie diese Informationen
über den gesetzlichen Vertreter in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • Hat der gesetzliche Vertreter einen Doktor­titel?
    Dann schreiben Sie den Titel in das Formular.
  • das Geburts­datum
  • die Adresse

Achtung!
Sind Ihr Vater und Ihre Mutter beide Ihre gesetzlichen Vertreter?
Dann müssen beide eingetragen werden.

Waffen­schein
Haben Sie einen Waffen­schein?
Das heißt:
Dürfen Sie eine Waffe besitzen?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Mit Spreng­stoff arbeiten
Dürfen Sie mit Spreng­stoff arbeiten?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Seite 3 vom Formular
Haben Sie Seite 2 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 3 vom Formular ausfüllen.
Seite 3 müssen Sie genauso ausfüllen wie Seite 1.

Haben Sie alle Seiten vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie alle Seiten unterschreiben.

Sie möchten ihre Neben­wohnung in eine Hauptwohnung ändern
Dann müssen Sie nicht alle Felder im Formular ausfüllen.
Sie müssen nur diese Felder ausfüllen:

Dann kreuzen Sie auf dem Formular an:
Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung
einer Nebenwohnung.

Informationen über Sie
Schreiben Sie in das Formular:

  • Ihren Nach­namen
  • Haben Sie Ihren Nach­namen geändert?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Geburts­namen auf.
  • Haben Sie einen Künstler­namen?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Künstler­namen auf.
  • Haben Sie einen Ordens­namen?
    Dann schreiben Sie auch Ihren Ordens­namen auf.
  • Ihren Vor­namen
  • Ihr Geburts­datum
  • Ihren Geburts­ort

Sind Sie im Ausland geboren?
Dann schreiben Sie auch den Staat von Ihrem Geburts­ort auf.

Weitere Informationen über Sie
Kreuzen Sie an:

  • Ihr Geschlecht
    M heißt männlich.
    W heißt weiblich.
  • Ihren Familien­stand
    LD heißt ledig.
    VH heißt verheiratet.
    VW heißt verwitwet.
    GS heißt geschieden.
    LP heißt Lebens­partnerschaft.
    LV heißt Lebens­partner verstorben
    LA heißt Lebens­partnerschaft aufgehoben
    FU heißt unbekannt

Schreiben Sie in das Formular:

  • Das Datum von Ihrem Familien­stand.
    Zum Beispiel das Datum von Ihrer Hochzeit.
  • Den Ort von Ihrer Hochzeit
  • Oder den Ort der Begründung der Lebens­partnerschaft

Sind Sie verwitwet?
Dann tragen Sie den Namen von Ihrem toten Ehe­partner ein.
Und das Todes­datum.

Haben Sie vor dem 1. Januar 1959 geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familien­buch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Haben Sie im Ausland geheiratet?
Dann beantworten Sie die Frage:
Haben Sie ein Familien­buch beantragt?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Haben Sie Kinder?
Ist eins oder mehrere von den Kindern minderjährig?
Minderjährige Kinder sind jünger als 18 Jahre.Dann schreiben Sie die Anzahl der Kinder auf.

Informationen zu Ihrer neuen Wohnung
Schreiben Sie in das Formular:

  • Das Einzugs­datum in der neuen Wohnung
  • Die Adresse von der neuen Wohnung

Kreuzen Sie an:
Die neue Wohnung war bisher:

  • Ihre Haupt­wohnung
    Dann kreuzen Sie HW an.
  • Ihre Neben­wohnung
    Dann kreuzen Sie NW an.

Behalten Sie die Wohnung?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.
Die neue Wohnung wird:

  • die neue Haupt­wohnung
    Dann kreuzen Sie HW an.
  • die neue Nebenwohnung
    Dann kreuzen Sie NW an.

Schreiben Sie dann die gleichen Informationen
zu Ihrer bisherigen Wohnung in das Formular.

Haben Sie noch weitere Wohnungen in Deutschland?
Dann schreiben Sie auch die Informationen
zu diesen Wohnungen in das Formular.

Personal­ausweis und Reise­pass
Schreiben Sie in das Formular:

  • Die Art vom Ausweis oder Pass
  • Die Serien­nummer vom Ausweis oder Pass
  • Diese Behörde hat den Ausweis oder Pass ausgestellt
    Das heißt:
    In dieser Stadt
    haben Sie den Ausweis oder Pass bekommen.
  • Das Ausstellungs­datum vom Ausweis oder Pass
  • Bis wann ist der Ausweis oder Pass noch gültig

Auskunfts­sperre
Erklärungen zur Auskunfts­sperre finden Sie hier:
Erklärungen Auskunfts­sperre

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie beim Bürger­büro an.
Die Telefon­nummer vom Bürger­büro ist:
06 61 – 102 13 44

Seite 2 vom Formular
Haben Sie alles auf Seite 1 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 2 vom Formular ausfüllen.

Haben Sie einen Ehe­partner?
Und zieht Ihr Ehe­partner nicht in die neue Wohnung?
Oder ist Ihr Ehe­partner schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen
über Ihren Ehe­partner in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • Hat Ihr Ehe­partner einen Doktor­titel?
    Dann schreiben Sie den Titel in das Formular.
  • das Geburts­datum
  • die Adresse

Haben Sie ein minderjähriges Kind?
Ein minderjähriges Kind ist ein Kind unter 18 Jahre.Und zieht das minderjährige Kind nicht mit in die neue Wohnung?
Oder ist das minderjährige Kind
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann schreiben Sie diese Informationen von dem Kind in das Formular:

  • den Nach­namen
  • den Vor­namen
  • das Geburts­datum

Kreuzen Sie an:
Ist das Kind schon für die neue Wohnung angemeldet?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Achtung!
Haben Sie mehrere minderjährige Kinder?
Und ziehen diese Kinder nicht mit in die neue Wohnung?
Oder sind diese Kinder
schon für die neue Wohnung angemeldet?
Dann müssen Sie die Information für alle Kinder eintragen.

Waffen­schein
Haben Sie einen Waffen­schein?
Das heißt:
Dürfen Sie eine Waffe besitzen?
Kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Mit Spreng­stoff arbeiten
Dürfen Sie mit Spreng­stoff arbeiten?
Kreuzen kreuzen Sie ja an.
Oder kreuzen Sie nein an.

Seite 3 vom Formular
Haben Sie Seite 2 vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie noch Seite 3 vom Formular ausfüllen.
Seite 3 müssen Sie genauso ausfüllen wie Seite 1.

Haben Sie alle Seiten vom Formular ausgefüllt?
Dann müssen Sie alle Seiten unterschreiben.

4. Haben Sie Fragen zu diesem Formular?

Dann können Sie sich bei dem Bürger­büro melden.

Sie können:
Im Bürger­büro anrufen.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 13 44

Dem Bürger­büro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerbuero@fulda.de

Zur Sprech­stunde vom Bürger­büro gehen.
Die Adresse vom Bürger­büro ist:
Stadt­schloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Die Sprech­stunden vom Bürger­büro sind:

  • Montag
    Dienstag
    Donnerstag
  • 08:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch
  • 08:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:00 – 15:00 Uhr
  • Samstag
  • 09:00 – 12:00 Uhr

Machen Sie einen Termin für die Sprech­stunde im Bürger­büro.
Diesen Termin machen Sie am Telefon.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 11 11

Auf dieser Internet­seite finden Sie Informationen
zu der Termin­vereinbarung im Bürger­büro:
Termin­vereinbarung Bürger­büro