Dieser Text ist nur eine Übersetzung von der Satzung.
Deshalb ist der Text in Leichter Sprache nicht rechtsgültig.
Nur der Text in schwerer Sprache ist rechtsgültig.
Satzung heißt:
In einer Satzung
stehen die wichtigsten Regeln von einem Verein.
Manche von diesen Regeln sind gesetzlich.
Das heißt:
Diese Regeln sind durch das Gesetz vorgeschrieben.
Deshalb gelten diese Regeln für jeden Verein.

Die Satzung für den Behindertenbeirat gilt seit dem 15. Februar 2012.
Am 15. Februar 2012 wurde die Satzung nämlich unterschrieben.
Der Oberbürgermeister von Fulda hat die Satzung unterschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung von Fulda hat die Satzung vereinbart.
Die Stadtverordnetenversammlung ist eine wichtige Gruppe von Menschen.
Bei dieser Versammlung treffen sich Stadtverordnete.
Stadtverordnete vertreten die Bürger in Fulda.
In Fulda gibt es 59 Stadtverordnete.
Die Bürger von Fulda wählen diese Stadtverordneten.
Dann entscheiden diese Menschen in der Stadtverordnetenversammlung
über wichtige Dinge in Fulda.
Die Satzung vom Behindertenbeirat hat 7 Kapitel.
Diese Kapitel heißen:
- Aufgaben des Behindertenbeirats
In diesem Kapitel steht:
Das sind die Aufgaben vom Behindertenbeirat in Fulda. - Zusammensetzung und Wahlzeit des Behindertenbeirats
In diesem Kapitel steht:
Wie viele Mitglieder hat der Behindertenbeirat?
Für wie lange wird der Behindertenbeirat gewählt? - Wahlversammlung
In diesem Kapitel steht:
Wie läuft eine Wahlversammlung ab?
Wer ist bei der Wahlversammlung dabei? - Wahl
In diesem Kapitel steht:
Wie wird der Behindertenbeirat gewählt? - Vorsitz und Geschäftsgang
In diesem Kapitel steht:
Wer ist der Vorsitzende vom Behindertenbeirat?
Welche Aufgaben hat der Vorsitzende vom Behindertenbeirat? - Entschädigung
In diesem Kapitel steht:
Bekommen die Mitglieder vom Behindertenbeirat Geld für die Arbeit? - Inkrafttreten
In diesem Kapitel steht:
Ab diesem Datum ist die Satzung vom Behindertenbeirat gültig.
1. Aufgaben des Behindertenbeirats
Der Behindertenbeirat von Fulda vertritt Menschen mit Behinderungen in Fulda.
Das heißt:
Der Behindertenbeirat spricht mit der Stadt Fulda.
Und mit den Gremien in der Stadt Fulda.
Gremien sind Gruppen von Menschen.
Diese Gruppen kümmern sich um besonderen Bereiche.Zum Beispiel:
Der Naturschutzbeirat.
Der Naturschutzbeirat
kümmert sich um den Naturschutz.
Der Behindertenbeirat
soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern.
Selbstbestimmung heißt:
Menschen mit Behinderungen
sollen selbst über ihr Leben entscheiden können.
Zum Beispiel wo sie wohnen möchten.
Und die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen Sachen alleine machen.
Menschen mit Behinderungen
sollen nämlichvon anderen Menschen unabhängig sein.
Und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft von Fulda.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen sollen ein Teil von der Gemeinschaft sein.
Der Behindertenbeirat arbeitet nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
In der UN-Behindertenrechtskonvention steht:
Diese Rechte haben Menschen mit Behinderungen.
So müssen die Rechte von den Menschen mit Behinderungen
umgesetzt werden.
Und nach dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
In diesem Gesetz steht:
So müssen Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.
Der Behindertenbeirat wird von der Verwaltung in Fulda unterstützt.
So kann der Behindertenbeirat seine Aufgaben erfüllen.
Der Behindertenbeirat berät Menschen mit Behinderungen.
Der Behindertenbeirat beantwortet Fragen von Menschen mit Behinderungen.
Und der Behindertenbeirat gibt diese Fragen an die Stadt Fulda weiter.
Dann kann die Stadt Fulda diese Fragen beantworten.
Der Behindertenbeirat unterstützt die Stadt Fulda.
Und der Behindertenbeirat berät die Stadt Fulda.
Der Behindertenbeirat
erklärt auch die besonderen Themen im Leben von Menschen mit Behinderungen.
Diese Themen sind:
-
Barrierefreiheit
Jeder Mensch mit Behinderung
muss überall teilnehmen können.
Deshalb muss das öffentliche Leben barrierefrei sein.
Das heißt:
Der öffentliche Nahverkehr muss barrierefrei sein.
Öffentliche Gebäude müssen barrierefrei sein.Neue Gebäude müssen barrierefrei geplant werden.
Und barrierefrei gestaltet werden.
Eine Barriere kann auch die schwere Sprache sein.
-
Das Betreuungsrecht
Manche Menschen müssen betreut werden.
Diese Menschen können nicht alleine über ihr Leben entscheiden.
Diese Menschen sind zum Beispiel schwer krank.
Oder diese Menschen haben eine schwere Behinderung.
Das Betreuungsrecht soll diese Menschen schützen.
Und das Betreuungsrecht soll diesen Menschen helfen.
-
Inklusion
Menschen mit Behinderungen müssen dazugehören.
Und Menschen mit Behinderungen
müssen teilnehmen können.
Das gilt für alle Lebensbereiche.Zum Beispiel:- Kindergärten
- Schulen
- Arbeit
- Freizeit
- Sport
-
Wohnen
Viele Menschen mit Behinderungen brauchen einen besonderen Wohnraum.
Ein Wohnraum ist zum Beispiel ein Haus.
Oder eine Wohnung.Dieser Wohnraum muss behindertengerecht sein.
Das heißt:
Der Wohnraum
muss zu dem Menschen mit Behinderung passen.
Der Wohnraum muss nämlich barrierefrei sein.
Jeder Mensch mit Behinderung soll einen passenden Wohnraum haben.
Deshalb muss mehr behindertengerechter Wohnraum gebaut werden.
-
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen bekommen besondere Leistungen.
Diese Leistungen
unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit.Zum Beispiel ein barrierefreier Arbeitsplatz.Oder diese Leistungen sind finanzielle Leistungen.
Finanzielle Leistungen sind zum Beispiel Geld für Hilfsmittel.
Ein Hilfsmittel ist zum Beispiel ein Rollstuhl.
-
Behindertenhilfe
Manche Menschen mit Behinderungen brauchen zum Beispiel eine Beratung.
Oder eine Selbsthilfegruppe.
Oder einen Pflegedienst.
Die Behindertenhilfe berät diese Menschen.
Und diese Menschen bekommen Hilfe.
2. Zusammensetzung des Behindertenbeirats.
Und Wahlzeit des Behindertenbeirats
Der Behindertenbeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Behindertenbeirat wird für 5 Jahre gewählt.
Das heißt auch: Wahlzeit.
Der Behindertenbeirat macht Sitzungen.
Bei diesen Sitzungen sind auch andere Personen dabei.
Diese Personen sollen den Behindertenbeirat beraten.
Diese Personen sind:
-
ein Mitglied vom Magistrat.
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde von der Stadt Fulda.
Zum Magistrat gehören:- Der Oberbürgermeister
- Der Bürgermeister
- Der Stadtbaurat
- 11 Stadträte
Die 11 Stadträte arbeiten ehrenamtlich im Magistrat.
Das heißt:
Diese Personen bekommen
kein Geld für die Arbeit im Magistrat.Stadträte können nicht
bei der Sitzung vom Behindertenbeirat dabei sein.
Das Mitglied vom Magistrat muss nämlich hauptamtlich arbeiten.
Dann kann das Mitglied
an der Sitzung vom Behindertenbeirat teilnehmen.
-
fünf Stadtverordnete
Stadtverordnete vertreten die Bürger in Fulda.In Fulda gibt es 59 Stadtverordnete.
Die Bürger von Fulda wählen diese Stadtverordneten.
Dann entscheiden diese Menschen in der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Dinge in Fulda.
-
zwei Menschen von der Liga der freien Wohlfahrtspflege.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist eine Arbeitsgemeinschaft.
In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten verschiedene Vereine zusammen.
Diese Vereine unterstützen Menschen.
Diese Menschen brauchen Hilfe.Zum Beispiel arme Menschen.
Oder Menschen mit Behinderungen.In dieser Arbeitsgemeinschaft sind 6 Vereine.
Diese Vereine sind:
- die Arbeiter-Wohlfahrt
- die Caritas-Verbände
- das Deutsche Rote Kreuz
- der Paritätische Wohlfahrts-Verband
- die Diakonie
- der Landes-Verband der jüdischen Gemeinden
3. Wahlversammlung

Bei der Wahlversammlung wird der Behindertenbeirat gewählt.
Wann ist die Wahlversammlung?
Der Magistrat von der Stadt Fulda plant die Wahlversammlung.
Der Termin von der Wahlversammlung
ist frühestens 9 Monate vor Ablauf der Wahlzeit.
Und spätestens 4 Monate nach Ablauf der Wahlzeit.
Das heißt:
Der neue Behindertenbeirat ist am 23. August 2017 gewählt worden.
Die Wahlzeit vom Behindertenbeirat sind 5 Jahre.
Deshalb geht die Wahlzeit vom Behindertenbeirat bis zum 23. August 2022.
Hat der Magistrat einen Termin für die Wahlversammlung ausgesucht?

Dann muss der Magistrat eine Bekanntmachung schreiben.
Eine Bekanntmachung ist wie ein Brief.
Die Bekanntmachung ist öffentlich.
Das heißt:
Jeder kann die Bekanntmachung lesen.
In der Bekanntmachung stehen die Informationen für die Wahlversammlung.
In der Bekanntmachung steht:
- das Datum
- die Uhrzeit
- der Ort
Die Bekanntmachung
muss spätestens 8 Wochen vor der Wahlversammlung ausgehangen werden.
Wer wählt den Behindertenbeirat?
Menschen mit Behinderungen wählen den Behindertenbeirat.
Diese Menschen werden vorher ausgesucht.
Die ausgesuchten Menschen nennt man: Delegierte.
In der Stadt Fulda gibt es viele
- Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V.
Jede Selbsthilfegruppe wählt 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für die Selbsthilfegruppe wählen.
- Verbände für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel die Caritas Behindertenhilfe.
Jeder Verband sucht 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für den Verband wählen.
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel die Werkstätten von Antonius.
Jede Einrichtung sucht 2 Menschen aus.
Diese 2 Menschen dürfen für die Einrichtung wählen.
Welche Anforderungen müssen Delegierte erfüllen?
- Die Delegierten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- und seit mindestens 3 Monaten in Fulda wohnen.
Das heißt:
Die Delegierten müssen ihren Hauptwohnsitz in Fulda haben.
- Die Delegierten müssen schwerbehindert sein.
Das heißt:
Diese Menschen müssen einen Grad der Behinderung von 50 haben.
- Oder die Delegierten müssen gleichgestellt sein.
Das heißt:
Diese Menschen sind nicht schwerbehindert.
Diese Menschen
haben nämlich nur einen Grad der Behinderung von 30.
Oder von 40.
Diese Menschen können aber
mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Dann bekommen diese Menschen
die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen.
Wie werden die Delegierten angemeldet?
Die Delegierten müssen für die Wahlversammlung angemeldet werden.
Die Selbsthilfegruppen müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Und die Verbände für Menschen mit Behinderungen
müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
müssen ihre 2 Delegierten anmelden.
Das muss in den ersten 4 Wochen nach der Bekanntmachung passieren.
Die Delegierten können schriftlich angemeldet werden.
Oder die Delegierten können persönlich angemeldet werden.
Bei der Anmeldung müssen Informationen von den Deligierten abgegeben werden.
Diese Informationen sind:
- Der Name
- Die Adresse
- Das Geburtsdatum
- Und eine Erklärung von den Delegierten
In dieser Erklärung steht:Ich kann ein Delegierter sein.
Ich bin schwerbehindert.
Oder ich bin gleichgestellt.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach 4 Wochen wird eine Liste gemacht.
Auf der Liste stehen die Namen von den Delegierten für die Wahlversammlung.
Und woher die Deligierten kommen:
- aus einer Selbsthilfegruppe
- oder aus einem Verband
- oder aus einer Einrichtung für die Menschen mit Behinderungen.
Diese Liste ist auch öffentlich.
4. Wahl des Behindertenbeirats
Die Delegierten wählen den Behindertenbeirat.
Dafür werden zuerst Delegierte für die Wahl vorgeschlagen.
Diese Delegierten nennt man dann: Kandidaten.
Es gibt 11 Plätze im Behindertenbeirat.
Deshalb hat jeder Delegierte 11 Stimmen für die Wahl.
So kann jeder Delegierte 11 Kandidaten für den Behindertenbeirat wählen.
Wurden weniger als 11 Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen?
Wurden zum Beispiel nur 9 Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen?
Dann hat jeder Delegierte auch nur 9 Stimmen.
Wie wird gewählt?


Alle Delegierten geben ihre Stimmen ab.
Das nennt man auch: Stimmabgabe.
Die Delegierten wählen schriftlich.
Und geheim.
Die Delegierten können eine Assistenz bekommen.
Diese Assistenz kann die Delegierten bei der Wahl unterstützen.
Zum Beispiel beim Lesen der Wahlliste.
Was ist besonders wichtig bei der Wahl?
- Die Stimmabgabe muss deutlich sein.
Das heißt zum Beispiel:
Bei der Wahl müssen die Kreuze in die Kreise gemacht werden.
Nicht zwischen 2 Kreise.
Sonst ist die Wahl nicht gültig.
- Jeder Delegierte muss jede Stimme an einen anderen Kandidaten verteilen.
Der Delegierte kann nicht einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.
Sonst ist die Stimmabgabe nicht gültig.
Wann ist man für den Behindertenbeirat gewählt?
Nach der Stimmabgabe werden alle Stimmen gezählt.
Die 11 Kandidaten mit den meisten Stimmen
sind für den Behindertenbeirat gewählt.
Haben die Kandidaten für Platz 11 und 12 gleich viele Stimmen bekommen?
Dann wird eine Stichwahl gemacht.
Stichwahl heißt:
Zwischen diesen 2 Kandidaten wird noch einmal gewählt.
Nach dieser Wahl hat ein Kandidat meistens mehr Stimmen als der andere.
Bei der Stichwahl hat jeder Delegierte nur eine Stimme.
Die Kandidaten haben bei der Stichwahl wieder gleich viele Stimmen?
Dann wird zwischen diesen Kandidaten gelost.
Was machen die nicht gewählten Kandidaten?
Die nicht gewählten Kandidaten sind Nachrücker.
Das heißt:
Vielleicht muss ein Mitglied den Behindertenbeirat verlassen.
Zum Beispiel weil das Mitglied keine Zeit mehr hat.
Dann kommt ein Nachrücker in den Behindertenbeirat.
Nachrücker ist der nicht gewählte Kandidat mit den meisten Stimmen.
Wer leitet die Wahl vom Behindertenbeirat?
Der alte Behindertenbeirat sucht einen Wahlleiter aus.
Der Wahlleiter kümmert sich um die Wahl.
Der Wahlleiter kann zum Beispiel Wahlhelfer aussuchen.
Und einen Schriftführer.
Der Schriftführer muss ein Protokoll von der Wahl schreiben.
In diesem Protokoll steht:
- An diesem Ort wurde gewählt.
- Zu dieser Zeit wurde gewählt.
- Diese Delegierten waren bei der Wahl dabei.
- So viele Stimmen wurden abgeben.
- So viele Stimmen waren gültig.
- So viele Stimmen waren ungültig.
- Diese Menschen sind gewählt worden.
Der alte Behindertenbeirat muss die Namen vom Wahlleiter und Schriftführer
an den Magistrat weitergeben.
Gibt es keinen alten Behindertenbeirat?
Dann sucht der Magistrat einen Wahlleiter aus.
Und einen Schriftführer.
Wer kann nicht Wahlleiter und Schriftführer sein?
Wahlleiter und Schriftführer dürfen nicht Delegierte sein.
Und diese Menschen dürfen keine Kandidaten für den Behindertenbeirat sein.
5. Vorsitz und Geschäftsgang
Der neue Behindertenbeirat macht eine Sitzung.
Diese Sitzung ist innerhalb von 6 Wochen nach der Wahl.
Der alte Vorsitzende vom Behindertenbeirat
entscheidet den Termin für die Sitzung.
Dann sagt der alte Vorsitzende vom Behindertenbeirat
den anderen Mitgliedern Bescheid.
Auf der ersten Sitzung vom neuen Behindertenbeirat
werden wichtige Dinge entschieden.
Zum Beispiel wird ein neuer Vorsitzender für den Behindertenbeirat gewählt.
Bis dahin leitet das älteste Mitglied vom Behindertenbeirat die Sitzung.
Wie wird der neue Vorsitzende vom Behindertenbeirat gewählt?
Der Behindertenbeirat wählt den Vorsitzenden.
Und der Vorsitzende ist eine Person aus dem Behindertenbeirat.
Der Behindertenbeirat wählt auch 2 Stellvertreter für den Vorsitzenden.
Die Stellevertreter sind auch Personen aus dem Behindertenbeirat.
Der Vorsitzende arbeitet 5 Jahre lang als Vorsitzender.
Nach 5 Jahren wird ein neuer Behindertenbeirat gewählt.
Der neue Behindertenbeirat wählt den neuen Vorsitzenden.
Bis dahin arbeitet der alte Vorsitzende weiter.
Bei der Wahl vom neuen Vorsitzenden kann auch der alte Vorsitzende mitmachen.
So kann der alte Vorsitzende als neuer Vorsitzender gewählt werden.
Die Geschäftsordnung vom Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat hat eine Geschäftsordnung.
In dieser Geschäftsordnung stehen die Regeln vom Behindertenbeirat.
Zum Beispiel:
So wird eine Sitzung vom Behindertenbeirat gemacht.
So wird bei einer Sitzung vom Behindertenbeirat abgestimmt.
Die Geschäftsführung vom Behindertenbeirat
Der Vorsitzende vom Behindertenbeirat ist auch der Geschäftsführer.
Das heißt:
Der Vorsitzende setzt die Entscheidungen vom Behindertenbeirat um.
Und der Vorsitzende hat Kontakt zum Magistrat.
Und zu den Ämtern in Fulda.
Und zu den Gremien in Fulda.
6. Entschädigung
Die Mitglieder vom Behindertenbeirat arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Die Mitglieder vom Behindertenbeirat
bekommen für die Arbeit kein Gehalt.
Aber die Mitglieder des Behindertenbeirats bekommen eine Entschädigung.
Eine Entschädigung ist Geld.
Mit dem Geld
werden die Mitglieder vom Behindertenbeirat für ihre Zeit bezahlt.
Aber die Entschädigung ist nicht wie ein Gehalt.
Eine Entschädigung ist nämlich weniger Geld als ein Gehalt.
In der Satzung von der Stadt Fulda stehen Informationen zu den Entschädigungen.
Zum Beispiel:
Wie viel Entschädigung
bekommen die Mitglieder vom Behindertenbeirat für eine Sitzung?
7. Inkrafttreten
Die Satzung ist am 21. Februar 2012 in Kraft getreten.
Das heißt:
Seit diesem Tag ist die Satzung gültig.